Wichtig für Sie

Wichtig für Sie

 

  • Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß Beratungen und Coaching per Telefon (u.a. geistiges Heilen/energetische Arbeit) bei mir keinesfalls den Besuch eines Arztes oder Heilpraktikers und dessen diagnostische Tätigkeit und Behandlung ersetzen kann oder soll!
  • Ich werde weder Diagnosen stellen, noch Heilversprechen geben. Ebenso wenig sollen die von Ärzten verschriebenen Medikamente abgesetzt werden!
  • Die Inanspruchnahme meiner Beratung/Telefoncoaching geschieht stets auf eigene Verantwortung. Insbesondere auch, weil sich dadurch energetische Veränderungen einstellen können, die sich wiederum in verschiedenen Lebensbereichen verändernd auswirken können!
    Die Klientin/der Klient stellt daher „Die PraxisBlüte“ – Marion I. Gieseler von jeglicher Forderung und Haftung frei.
  • Die Dauer oder der Inhalt einer Beratung unterliegt nicht meinem Willen oder Einfluß, sondern die Klientenseele bestimmt all´ dies! Vor jeder Sitzung frage ich deshalb das Einverständnis des Klienten ab.
  • Als Heilerin und Coach unterliege ich keiner gesetzlichen Schweigepflicht. Selbstverständlich sage ich Ihnen eine freiwillige Schweigepflicht im Rahmen der Gesetze zu.
  • Beratungen bei mir werden von den Krankenkassen nicht bezahlt.
  • Mein Honorar ist/wird in jedem Fall fällig -unabhängig vom Behandlungserfolg- und wird weder zurückerstattet noch kann eine Rückforderung geltend gemacht werden.
  • Weitere wichtige Informationen zu meiner Arbeit finden Sie hier.

 

Geistiges Heilen ist ein Angebot an Hilfesuchende, welches gleichberechtigt neben klassischer Schulmedizin und allen ganzheitlichen therapeutischen Angeboten und nicht in Konkurrenz zu diesen steht. Aufgabe und Ziel geistiger Heilbehandlungen ist es, Heilung im ganzheitlichen Sinne zu fördern, die Selbstheilungskräfte anzuregen sowie Menschen beim Wahrnehmen ihrer Eigenverantwortung zu ermutigen und zu unterstützen.

Geistig-spirituelle Heilbehandlungen können sowohl jede andere Therapie ergänzen als auch eigenständig angewandt werden. Sie sind jedoch ausdrücklich kein Ersatz für ärztliche, heilkundliche Diagnostik oder Therapie.  Heilung und Genesung im ganzheitlichen Sinne können zu jedem Zeitpunkt und in jeder Situation geschehen. Weder Anamnese noch Diagnosen sind erforderlich, damit geistige Heilmethoden wirken – die medizinisch diagnostizierte Art und Schwere einer Krankheit steht daher nicht in direkter Beziehung mit dem Ergebnis der Heilbehandlung.


Rechtliche Rahmenbedingungen für HeilerInnen in Deutschland

wichtig_fuer_sieMit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, daß Heiler/innen arbeiten dürfen und daß zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist. Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern. Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.